Schwangerschaftsabbruch

adminSchwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch

Guten Tag,
ich bin schwanger und möchte das Kind nicht bekommen. Was muss ich jetzt tun?
Frau, 19 Jahre

Hallo,

wenn Sie einen Schwangerschafts­abbruch erwägen, dann sollten Sie sich zeitnah an eine örtliche anerkannte Schwangerschafts­konflikt­beratungsstelle wenden (z.B. pro familia – die Kontaktdaten der nächstgelegenen pro familia Beratungsstelle finden Sie unter www.profamilia.de).

Grundsätzlich gilt: Nach der Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz) bleibt der Schwangerschaftsabbruch unter folgenden Bedingungen straffrei:

  • Seit der Befruchtung/Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein (dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, wenn vom ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet wird).
  • Die Frau hat eine Beratungsbescheinigung erhalten, die ihr den Abschluss einer Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigt.
  • Zwischen dem Abschluss der Beratung (Datum auf der Beratungsbescheinigung) und dem Abbruch müssen mindestens drei volle Kalendertage liegen (Bedenkzeit, die der Gesetzgeber vorschreibt).
  • Der Abbruch wird von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen.

Die Beratung ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Sie stellt ein Hilfsangebot dar.

Sie brauchen jedoch nicht zu befürchten, dass Sie sich rechtfertigen müssen oder zu einer Entscheidung gedrängt werden. Sie haben das Recht, in der Beratung über alle Fragen und Probleme zu sprechen, die Ihnen wichtig sind. Die Beratung kann Sie dabei unterstützen, zu sortieren, zu klären und Sie damit zu einer persönlich angemessenen, tragfähigen Entscheidung begleiten. Die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft liegt allein bei Ihnen. Das Beratungsgespräch ist stets ergebnisoffen.

Sie können zur Beratung eine Person/Personen Ihres Vertrauens mitbringen.

Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie die Beratungs­bescheinigung.

Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle stehen unter Schweigepflicht.

Das weitere Vorgehen (z. B. Methoden des Schwangerschafts­abbruchs; Kostenübernahme; Adressen von Praxen/Kliniken, die wohnortnah Schwangerschafts­abbrüche anbieten) ist Inhalt der Beratung und wird im persönlichen Gespräch erklärt/besprochen.

Viele Grüße,

B. Fabel
Beraterin profamilia.sextra-Onlineberatung